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Antrag auf Kostenersatz für volle Erziehung ohne Einigungsversuch

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/693Zak 2024, 393 Heft 20 v. 16.12.2024

StKJHG: § 44

B-KJHG: § 43

§ 44 StKJHG legt eine Ersatzpflicht der unterhaltspflichtigen Eltern im Rahmen ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht für die Kosten der vollen Erziehung und der Betreuung von jungen Erwachsenen fest. Das Verfahren zur Festlegung des Kostenersatzes ist in § 43 B-KJHG geregelt.

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