Der OGH (2 Ob 132/24m) hat den EuGH um Vorabentscheidung ersucht, ob die Geltendmachung eines Pflegevermächtnisses nach §§ 677 f ABGB eine Erbsache iSd Art 4 EuErbVO 650/2012 (internationale Zuständigkeit) ist.
Der OGH (2 Ob 132/24m) hat den EuGH um Vorabentscheidung ersucht, ob die Geltendmachung eines Pflegevermächtnisses nach §§ 677 f ABGB eine Erbsache iSd Art 4 EuErbVO 650/2012 (internationale Zuständigkeit) ist.
