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Keine Aktiv- und Passivlegitimation des Fruchtnießers für Ausschlussklage

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/310Zak 2023, 175 Heft 9 v. 5.6.2023

WEG: § 36

ABGB: § 509

Der Fruchtgenussberechtigte eines Mit- und Wohnungseigentumsanteils ist für eine Ausschlussklage nach § 36 WEG weder aktiv noch passiv legitimiert (Zurückweisung der Revision).

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