WEG: § 36
ABGB: § 509
Der Fruchtgenussberechtigte eines Mit- und Wohnungseigentumsanteils ist für eine Ausschlussklage nach § 36 WEG weder aktiv noch passiv legitimiert (Zurückweisung der Revision).
WEG: § 36
ABGB: § 509
Der Fruchtgenussberechtigte eines Mit- und Wohnungseigentumsanteils ist für eine Ausschlussklage nach § 36 WEG weder aktiv noch passiv legitimiert (Zurückweisung der Revision).