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Beidseitige Verbindlichkeit der gerichtlichen Unterhaltsfestsetzung aufgrund einer Parteieneinigung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/295Zak 2023, 171 Heft 9 v. 5.6.2023

ABGB: § 190 Abs 3, § 231

Gem § 190 Abs 3 ABGB sind vor Gericht geschlossene Unterhaltsvereinbarungen, die keiner pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung bedürfen, nur für den Unterhaltspflichtigen verbindlich. Auf eine gerichtliche Unterhaltsfestsetzung mit Beschluss ist dies nicht übertragbar, auch wenn ihr eine Einigung der Parteien zugrunde liegt.

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