WEG: § 14
ABGB: § 531, § 763
Die Sonderregelungen des § 14 WEG, laut denen es nach dem Tod eines Eigentümerpartners grundsätzlich zur wohnungseigentumsrechtlichen Anwachsung zum überlebenden Eigentümerpartner kommt, schließen einen erbrechtlichen Erwerb aus. Der Anteil des verstorbenen Eigentümerpartners fällt auch dann nicht in die Verlassenschaft, wenn der andere Eigentümerpartner ohnehin der Erbe ist.