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Aufteilung ehelichen Vermögens - Eigentumsübertragung setzt Leistungsfähigkeit für Ausgleichszahlung voraus (1)

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/258Zak 2023, 152 Heft 8 v. 15.5.2023

EheG: § 83, § 86 Abs 1

Die Übertragung von Liegenschaftseigentum (hier: Hälfteeigentum an der Ehewohnung) im Rahmen der nachehelichen Vermögensaufteilung setzt voraus, dass der übernehmende Ehegatte über eine ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, um dem anderen Ehegatten eine angemessene Ausgleichszahlung zu leisten.

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