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Keine Obsorgeentziehung wegen Beschimpfung Dritter

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/255Zak 2023, 151 Heft 8 v. 15.5.2023

ABGB: § 181

Die (vorläufige) Entziehung der Obsorge darf nicht eingesetzt werden, um unerwünschtes Verhalten des Obsorgeberechtigten gegenüber Dritten zu sanktionieren. Dass der Obsorgeberechtigte in Abwesenheit der Kinder Mitarbeiter des Kindergartens und von Hilfseinrichtungen beschimpft hat, kann die Obsorgeentziehung nicht rechtfertigen (Zurückweisung des Revisionsrekurses).

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