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Auslegung der Kündigungs-Honorarklausel in den AAB 2018

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/231Zak 2023, 135 Heft 7 v. 2.5.2023

ABGB: § 914

Eine AGB-Klausel, die nicht Gegenstand von Vertragsverhandlungen war, ist objektiv unter Beschränkung auf den Wortlaut auszulegen.

Fertigstellung eines Werks bedeutet objektiv, dass ein bereits begonnenes Werk abgeschlossen wird.

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