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Unterbrechung der Freiheitsersitzung durch verbesserungsbedürftige Klage

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/184Zak 2023, 111 Heft 6 v. 18.4.2023

ABGB: § 1488, § 1497

Die Freiheitsersitzung nach § 1488 ABGB ist keine Ersitzung, sondern ein Fall der Verjährung.

Auch eine nicht ordnungsgemäße, aber verbesserungsfähige Klage unterbricht die Verjährung (hier: Freiheitsersitzung), wenn sie rechtzeitig eingebracht wird, das Rechtsschutzziel erkennen lässt und in der Folge verbessert wird.

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