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Kostenbeitrag von Nichtmitgliedern für Hochwasserschutzbauten der Wassergenossenschaft

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/185Zak 2023, 111 Heft 6 v. 18.4.2023

WRG: § 86 Abs 1

Gem § 86 Abs 1 WRG können Nichtmitglieder, die aus den Einrichtungen der Wassergenossenschaft einen wesentlichen Nutzen ziehen, zu einem angemessenen Kostenbeitrag verpflichtet werden. Der angemessene Kostenbeitrag ist auf Basis des tatsächlichen Nutzens nach billigem Ermessen zu ermitteln.

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