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Einleitung des Erwachsenenschutzverfahrens aufgrund der Anregung eines Gerichts

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/181Zak 2023, 110 Heft 6 v. 18.4.2023

ABGB: § 271

AußStrG: § 117

Die Einleitung des Verfahrens auf Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters setzt konkrete und begründete Anhaltspunkte dafür voraus, dass der Betroffene an einer psychischen Krankheit oder vergleichbaren Beeinträchtigung leidet und die Gefahr einer Selbstschädigung besteht. Es genügt, dass die Bestellung eines Erwachsenenvertreters aufgrund dieser Anhaltspunkte möglich erscheint.

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