Bis 25. 12. 2022 hätte die neue Verbandsklagen-RL 2020/1828 zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher in das nationale Recht umgesetzt werden müssen. Anzuwenden sind die Umsetzungsbestimmungen ab 25. 6. 2023. Österreich ist bei der Umsetzung säumig, weil noch nicht einmal ein Begutachtungsentwurf oder Gesetzesvorschlag existiert. Die Autoren berichten, dass es mit Stand Ende November 2022 auch in vielen anderen EU-Staaten noch keine offiziellen Umsetzungsentwürfe gab. Umsetzungsgesetze seien bisher nur in Litauen und den Niederlanden kundgemacht worden.