vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine unmittelbare Zuleitung ohne Veränderung der natürlichen Verhältnisse

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/81Zak 2023, 54 Heft 3 v. 20.2.2023

ABGB: § 364 Abs 2

Eine unmittelbare Zuleitung im Sinn des Nachbarrechts kann nur vorliegen, wenn die Emission vom Nachbarn durch eine Veränderung der natürlichen Gegebenheiten veranlasst worden ist.

Auch eine Veränderung der natürlichen Ablaufverhältnisse des Oberflächenwassers ist nicht als unmittelbare Zuleitung zu qualifizieren, wenn sie notwendigerweise mit der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Grundstücks verbunden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte