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Überlegungsfrist nach ärztlicher Aufklärung bei Magenbypass-Operation

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/703Zak 2023, 398 Heft 20 v. 12.12.2023

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299

Die ärztliche Aufklärung über Operationsrisiken hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass dem Patienten eine angemessene Überlegungsfrist zur Verfügung steht. Die Dauer dieser Frist hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

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