Der Autor untersucht, ob und wie die Vermögensnachfolge bei Eigentümerpartnerschaften längerfristig geregelt werden kann, etwa in dem Sinn, dass den halben Mindestanteil des vorversterbenden Partners zwar zunächst der überlebende Partner erhält, die Anteile aber nach dessen Tod an die beiden (nicht gemeinsamen) Kinder der Partner übergehen müssen. Er weist darauf hin, dass die Sonderregelung für die Folgen des Todes eines Eigentümerpartners in § 14 WEG die Anwendung sonstiger erbrechtlicher Bestimmungen ausschließt. Das Ziel könne daher nicht durch eine Nacherbschaft oder ein Nachvermächtnis erreicht werden. Eine - freilich aufwändige - Lösung liege in der Errichtung einer Gesellschaft, der die Eigentumswohnung zu Lebzeiten übertragen wird. Denkbar erscheine auch, eine Vereinbarung iSd § 14 Abs 5 WEG, nach der das jeweilige Kind den halben Mindestanteil des Verstorbenen erhält, mit schon zu Lebzeiten eingeräumten Wohnungsgebrauchsrechten beider Partner am gesamten Mindestanteil zu kombinieren. Allerdings sei die Wirksamkeit dieser Konstruktion nicht sicher.