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Heimopferrente fällt in die Unterhaltsbemessungsgrundlage

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/9Zak 2023, 13 Heft 1 v. 16.1.2023

ABGB: § 94

Eine Heimopferrente nach dem HOG, die der Unterhaltspflichtige bezieht, ist in die Unterhaltsbemessungsgrundlage (hier: für den Ehegattenunterhalt) einzubeziehen, weil sie keinen Sonderbedarf abdeckt, sondern den Ersatz des Verdienstentgangs bzw die Verbesserung der allgemeinen Lebensverhältnisse des Beziehers bezweckt.

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