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Keine Bewilligungspflicht für Arbeiten in der Nähe der Straße

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/663Zak 2023, 377 Heft 19 v. 27.11.2023

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1311

StVO: § 90

Die Bewilligungspflicht nach § 90 StVO bezieht sich auf Arbeiten auf oder unmittelbar neben der Straße, die Gefahrenquellen schaffen, die über die typischerweise mit dem Straßenverkehr verbundenen Gefahren hinausgehen (zB Fahrbahnverengung, Gegenverkehrssituation, Verkehrsbeeinträchtigung durch Bauarbeiter bzw Maschinen).

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