ABGB: § 877, § 932 Abs 4
Wenn der Käufer das mangelhafte Kfz verwendet hat, hat der Verkäufer nach Wandlung des Kaufvertrags Anspruch auf ein Benützungsentgelt, das im Gewährleistungspro-
Seite 374
ABGB: § 877, § 932 Abs 4
Wenn der Käufer das mangelhafte Kfz verwendet hat, hat der Verkäufer nach Wandlung des Kaufvertrags Anspruch auf ein Benützungsentgelt, das im Gewährleistungspro-
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