ABGB: § 879 Abs 3
KSchG: § 6 Abs 1 Z 5, § 6 Abs 3
Eine Klausel in Verbraucher-AGB für Bausparverträge, die ein jährliches Kontoführungsentgelt von 11,28 € während der Sparphase und 40 € ab Darlehensgewährung vorsieht, hält der Klauselkontrolle stand.