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Irrtümliche Zahlung des Drittschuldners an eine andere Person als den Betreibenden

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/635Zak 2023, 359 Heft 18 v. 13.11.2023

ABGB: § 1431

EO: § 301

Wenn der Drittschuldner nicht an den in der Drittschuldnererklärung genannten Betreibenden, sondern irrtümlich unter Hinweis auf ihre Drittschuldnereigenschaft an eine andere Person zahlt, kann er die Zahlung gem § 1431 ABGB zurückverlangen. Dass der Zahlungsempfänger selbst eine Forderung gegen den Verpflichteten hat, ändert nichts.

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