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Schmerzengeldanspruch des Stiefelternteils für den Schockschaden aufgrund des Todes des Kindes

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/627Zak 2023, 357 Heft 18 v. 13.11.2023

ABGB: § 1325

Ein Stiefelternteil des bei einem Unfall getöteten (hier: 17 Jahre alten) Kindes, der mit dem Kind jahrelang in Hausgemeinschaft lebte und ihm den leiblichen Elternteil ersetzte, hat als naher Angehöriger einen Schmerzengeldanspruch für die durch den Tod verursachten psychischen Belastungen mit Krankheitswert (Schockschaden) gegen den Unfallverursacher.

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