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Keine gerichtliche Abänderung des vereinbarten Nutzwertschlüssels

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/625Zak 2023, 357 Heft 18 v. 13.11.2023

WGG: § 16

Die Anwendung des Nutzwert- anstelle des Nutzflächenschlüssels kann von der gemeinnützigen Bauvereinigung nicht nur durch Ausübung des Wahlrechts nach § 16 Abs 3 WGG, sondern auch durch eine entsprechende Vereinbarung mit allen Mietern erreicht werden. In diesem Fall ist keine gerichtliche Nutzwertfestsetzung erforderlich.

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