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Judikaturänderung: Kein Regress des Gebäudeversicherers gegen leicht fahrlässig handelnden Mieter

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/623Zak 2023, 356 Heft 18 v. 13.11.2023

ABGB: § 863, § 914

VersVG: § 67

Ein Versicherungsunternehmen, das mit einem Vermieter einen Versicherungsvertrag über eine Leitungswasserschadenversicherung für ein Miethaus abschließt, ohne das Regressthema zu klären, verzichtet konkludent auf Regressansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Mieter, auf welche die Versicherungsprämien typischerweise im Rahmen der Betriebskosten überwälzt werden.

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