JN: § 1
WMG: § 24
Eine Feststellungsklage scheitert an der Unzulässigkeit des Rechtswegs, wenn die Feststellung darauf abzielt, eine der bescheidmäßigen Erledigung im Verwaltungsverfahren zugewiesene Frage zu entscheiden.
JN: § 1
WMG: § 24
Eine Feststellungsklage scheitert an der Unzulässigkeit des Rechtswegs, wenn die Feststellung darauf abzielt, eine der bescheidmäßigen Erledigung im Verwaltungsverfahren zugewiesene Frage zu entscheiden.