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Unterhaltsanspruch während eines Berufsreifeprüfungslehrgangs

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/612Zak 2023, 352 Heft 18 v. 13.11.2023

ABGB: § 231

Der Unterhaltsanspruch des Kindes während einer Zweitausbildung nach abgeschlossener Berufsausbildung unterliegt strengeren Voraussetzungen als während der Erstausbildung (ua besondere Eignung).

Das Kind besucht nach dem Abschluss einer mittleren Schule (hier: landwirtschaftliche Fachschule) einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung mit dem Ziel, nach der Reifeprüfung ein Hochschulstudium aufzunehmen. Dies zählt noch zur Erstausbildung.

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