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Berücksichtigung des Vermögensstamms bei der Bemessung des Kindesunterhalts

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/611Zak 2023, 352 Heft 18 v. 13.11.2023

ABGB: § 231

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil im Ausland lebt, richtet sich die Belastungsgrenze nicht nach österreichischen Verhältnissen, sondern nach den Lebenshaltungskosten in seinem Wohnsitzstaat.

Grundsätzlich muss der unterhaltspflichtige Elternteil den Stamm seines Vermögens nicht für Unterhaltsleistungen angreifen. Ausnahmsweise kann der Vermögensstamm jedoch in die Unterhaltsbemessung einbezogen werden, wenn

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