Am 30. 10. 2023 wurde im ABl die neue Verbraucherkredit-RL 2023/2225 kundgemacht. Die neue RL ersetzt die Verbraucherkredit-RL 2008/48/EG und muss bis 20. 11. 2025 in das nationale Recht umgesetzt werden, wobei die neuen Regelungen ab 20. 11. 2026 anzuwenden sind. Ziel ist die Verstärkung des Verbraucherschutzes, ua durch die Einbeziehung von Kleinkrediten und "Buy now pay later"-Produkten, durch die Verschärfung der Kreditwürdigkeitsprüfung und der Informationspflichten sowie durch Regelungen zur Schuldnerberatung.