Nach 2 Ob 9/23x = Zak 2023/302, 173 bleiben Investitionen in die geschenkte Sache, die der Geschenknehmer vor dem Schenkungszeitpunkt gemacht hat, bei der Bewertung der hinzurechnungspflichtigen Schenkung iSd § 788 ABGB außer Betracht. Die Autorin lehnt diese Auffassung ab. Die Werterhöhung sei bei der Bewertung zu berücksichtigen. Eine andere Frage sei, ob dem Geschenknehmer für seine Investitionen ein bereicherungsrechtlicher Anspruch gegen die Verlassenschaft zustehe. Weiters weist die Autorin darauf hin, dass die Berechnung der erhöhten Quoten anderer Pflichtteilsberechtigter aufgrund einer Pflichtteilsminderung strittig ist. Der OGH habe sich in der genannten Entscheidung möglicherweise gegen eine proportionale Verteilung und für die Zuschlags-Variante entschieden. Diese entspreche jedoch nicht den Vorgaben des § 760 Abs 2 ABGB.