ABGB (idF vor GRUG): § 875, § 933, § 1295 Abs 2
Das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kfz (hier: Thermofenster mit abrupter Reduktion der Abgasrückführung außerhalb des Temperaturbereichs von 17 bis 33° C) ist ein Sachmangel. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit Übergabe.