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Abgasskandal - kein Rechtsmangel wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/594Zak 2023, 337 Heft 17 v. 23.10.2023

ABGB (idF vor GRUG): § 875, § 933, § 1295 Abs 2

Das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kfz (hier: Thermofenster mit abrupter Reduktion der Abgasrückführung außerhalb des Temperaturbereichs von 17 bis 33° C) ist ein Sachmangel. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit Übergabe.

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