ABGB: § 231 Abs 3
PAusbZG: § 3 Abs 2
Ein Ausbildungsbeitrag im Sinn des Pflegeausbildungs-ZweckzuschussG (PAusbZG) ist bei der Unterhaltsbemessung nicht als Eigeneinkommen zu berücksichtigen.
ABGB: § 231 Abs 3
PAusbZG: § 3 Abs 2
Ein Ausbildungsbeitrag im Sinn des Pflegeausbildungs-ZweckzuschussG (PAusbZG) ist bei der Unterhaltsbemessung nicht als Eigeneinkommen zu berücksichtigen.