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Klausel-RL - kein Abänderungsbegehren des Verbrauchers

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/584Zak 2023, 323 Heft 17 v. 23.10.2023

Nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-645/22 , Luminor Bank, kann ein Verbraucher zwar auf den Schutz der Klausel-RL 93/13/EWG verzichten und eine missbräuchliche Klausel gelten lassen. Ihm die Möglichkeit einzuräumen, die Abänderung einer missbräuchlichen Klausel, ohne die der Vertrag nicht fortbestehen kann, unter Aufrechterhaltung des Vertrags zu begehren, ist jedoch nicht mit dem Unionsrecht vereinbar.

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