vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vollmacht für Erwachsenenschutzverfahren setzt Einsichtsfähigkeit in Vollmachtszweck voraus

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/557Zak 2023, 313 Heft 16 v. 9.10.2023

AußStrG: § 5, § 6, § 116a

Nach stRsp kann sich der Betroffene bei der Erhebung eines Rechtsmittels im Erwachsenenschutzverfahren von einem selbst gewählten Rechtsanwalt vertreten lassen. Dessen Bevollmächtigung ist nur dann unwirksam, wenn festgestellt wurde oder nach der Aktenlage offenkundig ist, dass dem Betroffenen im Zeitpunkt der Erteilung die Einsichtsfähigkeit in das Wesen einer Vollmacht fehlte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte