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Relevanz der Eheverfehlung schon vor Kenntnis des anderen Ehegatten

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/554Zak 2023, 312 Heft 16 v. 9.10.2023

EheG: § 49

ABGB: § 90

Als Scheidungsgrund und für die Verschuldenszumessung ist eine schwere Eheverfehlung (hier: ehewidrige Kontakte) auch in Bezug auf jenen Zeitraum relevant, in dem davon mangels Kenntnis des anderen Ehegatten noch keine beiderseits ehezerrüttende Wirkung ausgehen konnte.

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