EheG: § 66
Auf welchen Zeitraum eine Abfertigung bei der Unterhaltsbemessung aufzuteilen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls und insb von den Lebensverhältnissen der Beteiligten ab. Je höher die Zahlung ausfällt, desto länger ist grundsätzlich der Verteilungszeitraum.