ABGB: § 159, § 186
Ein Verhalten des kontaktberechtigten Elternteils, welches das Verhältnis des Kindes zum obsorgeberechtigten Elternteil beeinträchtigt, verstößt gegen das Wohlverhaltensgebot nach § 159 ABGB.
Der Verstoß des kontaktberechtigten Elternteils schließt eine (hier: vorläufige) Erweiterung des Kontaktrechts nicht aus. Maßgeblich ist das Kindeswohl.