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Unbegleitete Kontakte bei Unmöglichkeit der notwendigen Besuchsbegleitung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/551Zak 2023, 311 Heft 16 v. 9.10.2023

ABGB: § 181, § 187

AußStrG: § 111

Die Entziehung der Obsorge ist ultima ratio. Zuvor muss geprüft werden, ob anstelle der endgültigen Entziehung gelindere Mittel zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist die Feststellung einer konkreten Gefährdung, die die Entziehung unumgänglich macht.

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