Nach 5 Ob 193/21z = Zak 2022/435, 234 ist ein Weiterfresserschaden, der nach Vertragsabschluss durch einen zu diesem Zeitpunkt bereits angelegten Mangel verursacht worden ist, bei der Prüfung des Wertmissverhältnisses iSd § 934 ABGB nicht zu berücksichtigen. Die Autorin kritisiert diese Entscheidung. Wenn die Rsp eine Vertragsaufhebung wegen laesio enormis auch bei mangelbedingter Wertminderung zulasse, sollte dies auch für das Risiko von Weiterfressermängeln gelten.