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Keine Ablaufhemmung der Verjährung von Amtshaftungsansprüchen wegen unmittelbarer Zwangsgewalt

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/533Zak 2023, 298 Heft 15 v. 25.9.2023

AHG: § 6 Abs 1, § 11 Abs 1

ZPO: § 190 Abs 1

Die Ablaufhemmung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs nach § 6 Abs 1 AHG (bis ein Jahr nach Rechtskraft der rechtsverletzenden Entscheidung oder Verfügung) ist bei Maßnahmen verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt nicht anwendbar, weil diese nicht der Rechtskraft fähig sind.

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