ABGB: § 1295 Abs 1, § 1325
Für Vermögensnachteile aufgrund der ungeplanten Schwangerschaft und Geburt eines gesunden Kindes (hier: Verdienstentgang) kann nach stRsp kein Schadenersatz verlangt werden. Ob die richtlinienkonforme Auslegung nach der Produkthaftungs-RL 85/374/EWG im Bereich der Produkthaftung zu einem anderen Ergebnis führt, bleibt offen.