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Antrag auf Klagsanmerkung zur Ausnützung des Vorzugspfandrechts - Schlüssigkeitsprüfung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/528Zak 2023, 296 Heft 15 v. 25.9.2023

WEG: § 27

ZPO: § 235

Der Antrag auf Klagsanmerkung nach § 27 Abs 2 WEG zur Ausnützung des Vorzugspfandrechts wird vom Gericht grundsätzlich nur auf Schlüssigkeit geprüft. Dem Vorbringen muss sich entnehmen lassen, dass zumindest ein Teil der Klageforderung gem § 27 WEG besichert ist.

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