vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigung nach Tod des Mieters bei Nutzung zu Wohn- und Geschäftszwecken?

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/493Zak 2023, 277 Heft 14 v. 4.9.2023

MRG: § 30 Abs 2 Z 5

Wenn das Mietobjekt zu Wohn- und Geschäftszwecken vermietet wurde und die Geschäftsnutzung vereinbarungsgemäß zumindest gleichwertig zur Wohnungsnutzung ist (hier: Vermietung als Wohnung und Zahnarztpraxis), ist eine Vermieterkündigung gem § 30 Abs 2 Z 5 MRG (Tod des Wohnungsmieters) ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der vereinbarte Geschäftszweck üblicherweise in Wohnungen ausgeübt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte