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Beginn der Präklusivfrist für die Mietzinsanhebung nach Unternehmensveräußerung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/490Zak 2023, 276 Heft 14 v. 4.9.2023

MRG: § 12a Abs 2

Die sechsmonatige Präklusivfrist für die Anhebung des Mietzinses nach dem Mietvertragseintritt wegen Unternehmensveräußerung (§ 12a Abs 2 MRG) läuft ab der ordnungsgemäßen Anzeige der Veräußerung. Die früher eintretende Kenntnis des Vermieters von der Unternehmensveräußerung löst den Fristenlauf nicht aus.

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