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Zustimmungserfordernis für Zessionen in Versicherungsbedingungen als gröbliche Benachteiligung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/485Zak 2023, 274 Heft 14 v. 4.9.2023

ABGB: § 879 Abs 1 und 3, § 1392

VersVG: § 176 Abs 4

Eine Klausel in Versicherungsbedingungen (hier: für Erlebens-, Ablebens- und Pensionsversicherungen), welche die Abtretung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag an die Zustimmung des Versicherers bindet, ohne Kriterien für die Zustimmung bzw deren Verweigerung zu definie-

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