ABGB: § 231
Den Richtwert für die Belastungsgrenze beim Unterhaltspflichtigen bildet das Unterhaltsexistenzminimum gem § 291b EO, das in den Grenzen des § 292b EO ausnahmsweise unterschritten werden kann. Keinesfalls darf der Unterhaltspflichtige aber in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet werden.