Seit dem SchiedsRÄG 2013 ist für Klagen auf Aufhebung oder Feststellung des (Nicht-)Bestehens eines Schiedsspruchs grundsätzlich der OGH als erste und letzte Instanz zuständig. Die Autorinnen geben einen Überblick über die bisher zur Aufhebung ergangene Judikatur. Als Fazit weisen sie darauf hin, dass der OGH bisher nur in wenigen Fällen den Schiedsspruch aufgehoben hat. Die Zuständigkeitsbündelung trage damit dazu bei, den Schiedsstandort Österreich attraktiver zu machen.