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Stimmrechtsausschluss wegen Interessenkollision bei Bestellung des Verwalters

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/457Zak 2023, 257 Heft 13 v. 14.8.2023

WEG: § 24 Abs 3

Ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis des Wohnungseigentümers zu der vom Beschlussgegenstand betroffenen Person führt gem § 24 Abs 3 WEG zum Stimmrechtsausschluss. Bei der Auslegung des Begriffs "Naheverhältnis" kann auf die zu § 6 Abs 4 MaklerG entwickelten Regeln zurückgegriffen werden.

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