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Aktivlegitimation der Eigentümergemeinschaft für Gewährleistungs- und Schadenersatzklage nach Zession

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/456Zak 2023, 256 Heft 13 v. 14.8.2023

WEG: § 18 Abs 2

ABGB: § 1392

Gem § 18 Abs 2 WEG können die Wohnungseigentümer die Liegenschaft betreffende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche an die Eigentümergemeinschaft abtreten. Liegenschaftsbezogen sind sowohl Ansprüche bezüglich der Allgemeinflächen als auch Ansprüche bezüglich der Wohnungseigentumsobjekte. Gegenstand der Abtretung können neben vertraglichen auch deliktische Ansprüche sein.

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