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Kein Lagezuschlag in Penzing

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/455Zak 2023, 256 Heft 13 v. 14.8.2023

MRG: § 16 Abs 4

RichtWG: § 2 Abs 3

Die Überdurchschnittlichkeit der Lage als Voraussetzung für einen Lagezuschlag ist in einer Gesamtbetrachtung verschiedener Faktoren und Standorteigenschaften (ua Verkehrsanbindung, Verkehrsbelastung, Infrastruktur, Nahversorgung, Grünflächen) zu beurteilen. Auch das Image der Wohnumgebung kann ein Kriterium sein.

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