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Voraussetzungen für die Verbücherung eines Bestandrechts

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/448Zak 2023, 254 Heft 13 v. 14.8.2023

ABGB: § 1095

GBG: § 9

Die Verbücherung eines Bestandrechts setzt neben der Aufsandungserklärung des Bestandgebers und Eigentümers die Vorlage einer Vertragsurkunde voraus, die alle wesentlichen Vertragspunkte enthält. Dazu gehören insb der Bestandgegenstand und die Höhe des Bestandzinses. Da Bestandverträge auf unbestimmte Zeit nicht verbüchert werden können, muss sich aus der Vertragsurkunde außerdem die vereinbarte Bestanddauer bzw eine nach der Judikatur ausreichende Modifikation der Kündigungsmöglichkeiten ergeben.

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